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Seriöse Immobilienberater erkennen: 12 Fragen, die Sie jedem Anbieter von Kapitalanlage-Immobilien stellen sollten

Weg zum Kauf22. September 202610 Min. LesezeitVon Daniel BenkerZuletzt geprüft: September 2026

Kurz gesagt

Einen seriösen Anbieter für Kapitalanlage-Immobilien erkennen Sie an nachprüfbaren Antworten: Er hat eine Erlaubnis nach § 34c GewO, legt offen, wer ihn bezahlt, liefert eine schriftliche Kalkulation mit allen Annahmen, belegt die angesetzte Miete, gibt die WEG-Unterlagen vor der Entscheidung heraus und lässt Ihnen Zeit – beim Kauf vom Unternehmer soll der Vertragsentwurf nach § 17 Abs. 2a BeurkG in der Regel zwei Wochen vor dem Notartermin vorliegen. Warnsignale sind Zeitdruck, der Steuervorteil als Hauptargument, Mietgarantien über Marktniveau und Kauf und Kredit nur im Paket.

Teil unseres Leitfadens Immobilien als Kapitalanlage – dort finden Sie den Überblick über alle Bausteine.

Der Markt für Kapitalanlage-Immobilien ist unübersichtlich: Neben Maklern und Projektentwicklern gibt es Vertriebe, Finanzberater und Social-Media-Angebote, die mit Steuervorteilen werben. Für Käufer ist kaum erkennbar, wer solide berät und wer vor allem verkauft. Wir haben zwölf Fragen zusammengestellt, mit denen Sie jeden Anbieter prüfen können – und beantworten sie am Ende auch für uns selbst.

Wie erkenne ich einen seriösen Anbieter für Kapitalanlage-Immobilien?

Am zuverlässigsten an seinen Antworten auf konkrete Fragen. Ein seriöser Anbieter hat die nötige Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, sagt offen, wie er verdient, legt eine schriftliche Kalkulation mit nachvollziehbaren Annahmen vor, belegt die angesetzte Miete, gibt Ihnen die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft vor der Entscheidung und lässt Ihnen Zeit – mindestens die zwei Wochen, die das Beurkundungsgesetz beim Kauf vom Unternehmer vorsieht. Unseriöse Angebote erkennen Sie umgekehrt an Zeitdruck, dem Steuervorteil als Hauptargument, unbelegten Mietansätzen und ausweichenden Antworten.

Die folgenden zwölf Fragen können Sie jedem Anbieter stellen – auch uns. Zu jeder Frage beschreiben wir, wie eine gute Antwort klingt und was ein Warnsignal ist.

Welche Arten von Anbietern gibt es – und was bedeutet das für Sie?

Bevor Sie Fragen stellen, lohnt ein Blick darauf, mit wem Sie es zu tun haben. Die Rolle bestimmt, welche Erlaubnis nötig ist und wessen Interessen der Anbieter vertritt.

AnbietertypTypische RolleWorauf Sie achten sollten
Bauträger / Projektentwicklerverkauft eigene WohnungenVerkäuferinteresse; Zahlungsplan nach Baufortschritt (MaBV), Bauqualität, Gewährleistung
Makler / Vermittlervermittelt fremde Wohnungen, Erlaubnis nach § 34c GewOWer zahlt die Provision? Wie breit ist das Angebot?
Vertrieb / Finanzberaterverkauft Wohnungen im Paket mit Finanzierung oder VersicherungWelche Erlaubnisse bestehen? Gibt es Innenprovisionen?
Anbieter von „Immobilien-Anlagen“Anleihen, Nachrangdarlehen, BeteiligungenSie kaufen keine Wohnung, sondern eine Forderung – mit ganz anderen Risiken

Der letzte Punkt wird oft übersehen. Das Landgericht München I hat 2020 auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, dass ein Anbieter irreführend geworben hatte – seit einem Urteil des Oberlandesgerichts München von 2021 rechtskräftig: Er hatte bei einer riskanten Inhaberschuldverschreibung den falschen Eindruck erweckt, die Anlage sei über eine Grundschuld vollständig abgesichert. Wer eine Wohnung als Kapitalanlage kaufen möchte, sollte deshalb immer prüfen, ob er am Ende tatsächlich im Grundbuch steht.

Keine dieser Rollen ist per se unseriös. Entscheidend ist, dass der Anbieter seine Rolle offen benennt und Ihre Fragen entsprechend beantwortet.

Welche 12 Fragen sollte ich jedem Anbieter stellen?

1. Haben Sie eine Erlaubnis nach § 34c GewO?

Wer gewerbsmäßig Immobilien vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung, erteilt von der zuständigen Behörde – in München von der IHK für München und Oberbayern. Voraussetzung sind unter anderem Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse.

2. Welche Versicherungen und Registrierungen haben Sie?

Für reine Immobilienmakler schreibt das Gesetz keine Berufshaftpflichtversicherung vor, wohl aber für Wohnimmobilienverwalter (§ 15 MaBV). Wer zusätzlich Immobiliendarlehen vermittelt, braucht eine eigene Erlaubnis nach § 34i GewO, eine Berufshaftpflicht und eine Eintragung im öffentlichen Vermittlerregister.

3. Wie verdienen Sie Ihr Geld?

Beratung ist nie kostenlos – die Frage ist nur, wer sie bezahlt. Üblich ist eine Provision vom Verkäufer oder Bauträger, vergleichbar einer Maklercourtage.

4. Bekomme ich die Kalkulation schriftlich – mit allen Annahmen?

5. Woher kommt der Mietansatz?

6. Wie hoch ist die Erhaltungsrücklage, und bekomme ich die WEG-Unterlagen?

7. Wie ordnen Sie den Kaufpreis im Vergleich ein?

8. Welche Referenzen und Bewertungen gibt es?

9. Wer kümmert sich nach dem Kauf um Vermietung und Verwaltung?

10. Wie viel Zeit habe ich für die Entscheidung?

Beim Kauf vom Unternehmer soll der Vertragsentwurf nach § 17 Abs. 2a BeurkG in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen. Diese Zeit dient Ihrem Schutz.

11. Kann ich die Finanzierung selbst wählen?

12. Für wen passt diese Wohnung nicht?

Woran erkenne ich das Muster einer Schrottimmobilie?

Schrottimmobilien sind überteuerte, oft mangelhafte Wohnungen, die mit Steuerargumenten und aggressivem Vertrieb verkauft werden. Die Polizei Berlin, Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen beschreiben seit Jahren sehr ähnliche Muster:

MusterWie es sich zeigt
Unaufgeforderte KontaktaufnahmeAnruf, Social Media, Einladung zu „Steuerspar-Seminaren“
Steuer statt ImmobilieDas Objekt wird kaum besprochen, die Steuerersparnis umso mehr
Überhöhter PreisKaufpreisfaktor weit über dem örtlichen Niveau, versteckte Provisionen
MietgarantieGarantierte Miete über Markt, befristet oder vom Verkäufer selbst gegeben
PaketlösungKauf, Kredit und Verwaltung aus einer Hand, ohne eigene Bankwahl
ZeitdruckNotartermin kurzfristig, teils am selben Tag
Keine BesichtigungEntscheidung auf Basis von Broschüren, oft bei Objekten in fremden Städten
Wichtig zu verstehen

Rechtlich bindend ist nur, was im notariellen Kaufvertrag steht. Mündliche Versprechen zu Miete, Wertsteigerung oder Steuerersparnis sind im Streitfall schwer durchzusetzen. Was Ihnen wichtig ist, gehört schriftlich in die Unterlagen – oder in den Vertrag.

Die Verbraucherzentralen raten bei Zweifeln zu einer unabhängigen Beratung vor der Unterschrift; auch ein Anwalt für Immobilienrecht oder ein Steuerberater kann den Vertragsentwurf in den zwei Wochen vor dem Notartermin prüfen. Wer bereits unter Druck gesetzt wurde, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden, bei Verdacht auf Betrug auch an die Polizei. Ergänzend empfehlen wir unseren Überblick über typische Fehler bei der Kapitalanlage-Immobilie.

Wie beantwortet BM Property Partners diese Fragen?

Wir halten es für fair, uns an denselben Maßstäben messen zu lassen. Hier unsere Antworten – bewusst knapp und nur mit Angaben, die wir belegen können.

Prüfen Sie diese Angaben ruhig nach. Genau darum geht es in diesem Artikel.

Fazit: Worauf kommt es am Ende an?

Seriosität zeigt sich nicht an Hochglanzbroschüren, sondern an Transparenz: Erlaubnis nachweisen, Vergütung offenlegen, Kalkulation schriftlich mit Annahmen, belegte Miete, vollständige Unterlagen und genug Zeit. Wer eine dieser Fragen nicht klar beantwortet, disqualifiziert sich selbst – unabhängig davon, wie attraktiv das Objekt wirkt. Drei Warnsignale sollten Sie immer stoppen lassen: Zeitdruck beim Notartermin, der Steuervorteil als Hauptargument und eine Miete, die niemand belegen kann.

Einen strukturierten Einstieg in das Thema bietet unser Leitfaden Immobilien als Kapitalanlage. Wenn Sie uns die zwölf Fragen persönlich stellen möchten, nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch.

Häufige Fragen

Wie kann ich prüfen, ob ein Immobilienmakler eine Erlaubnis hat?
Fragen Sie direkt nach der Erlaubnis nach § 34c GewO und der erteilenden Behörde – in München ist das die IHK für München und Oberbayern. Die Angaben sollten im Impressum stehen. Bei Zweifeln können Sie bei der genannten Behörde nachfragen.
Was ist eine Schrottimmobilie?
Als Schrottimmobilie bezeichnet man eine deutlich überteuerte, oft mangelhafte oder schwer vermietbare Wohnung, die meist mit Steuerargumenten, Mietgarantien und Zeitdruck verkauft wurde. Typisch sind versteckte Provisionen, Finanzierung im Paket und Käufer, die das Objekt nie besichtigt haben.
Ist eine Mietgarantie beim Wohnungskauf ein gutes Zeichen?
Nicht automatisch. Eine Mietgarantie ist nur so viel wert wie der Garantiegeber und endet meist nach einigen Jahren. Liegt die garantierte Miete über dem Marktniveau, ist der Aufschlag oft im Kaufpreis eingepreist. Entscheidend ist, welche Miete ohne Garantie dauerhaft erzielbar ist.
Warum ist die Beratung beim Immobilienkauf oft kostenlos?
Weil der Verkäufer oder Bauträger den Vermittler bezahlt, vergleichbar einer Maklercourtage. Das ist legitim, sollte aber offen gesagt werden. Prüfen Sie, ob der Kaufpreis marktgerecht ist – dann spielt es für Sie keine Rolle, wer die Vergütung zahlt.
Was mache ich, wenn ich mich beim Immobilienkauf unter Druck gesetzt fühle?
Unterschreiben Sie nichts und sagen Sie den Notartermin ab oder verschieben Sie ihn. Beim Kauf vom Unternehmer steht Ihnen in der Regel ohnehin eine zweiwöchige Prüfzeit für den Vertragsentwurf zu. Lassen Sie sich unabhängig beraten, etwa von der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt.
Porträt Daniel Benker
Geschäftsführer, BM Property Partners
Daniel Benker

Verantwortet Strategie, Einkauf und Projektentwicklung bei BM Property Partners.

Quellen

  1. Stiftung Warentest: Eigentumswohnung für Anleger – So erkennen Sie unseriöse Angebote
  2. Polizei Berlin: Warnung vor Schrottimmobilien
  3. IHK München: Berufspflichten nach § 34c GewO
  4. Gesetze im Internet: § 15 MaBV – Umfang der Versicherung
  5. Haufe: BGH – Notar muss Kaufvertrag zwei Wochen vorher vorlegen
  6. vzbv: Irreführende Werbung für riskante Kapitalanlage in Immobilien (OLG München, 15.04.2021)
  7. Wikipedia: Schrottimmobilie
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Steuerliche Effekte hängen von Ihrer persönlichen Situation ab; Förderkonditionen und Gesetzeslage können sich ändern. Sprechen Sie vor einer Entscheidung mit Ihrem Steuerberater, wir binden ihn auf Wunsch direkt in die Beratung ein.

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