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Lohnsteuerermäßigung bei Vermietungsverlust: So kommt der Steuervorteil Ihrer Immobilie jeden Monat an

Steuern & Förderung22. September 20269 Min. LesezeitVon Alexander HeilZuletzt geprüft: September 2026

Kurz gesagt

Nein: Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung nach § 39a EStG wird ein Verlust aus Vermietung als Freibetrag in Ihren ELStAM eingetragen, und Ihr Arbeitgeber behält monatlich weniger Lohnsteuer ein. Möglich ist das grundsätzlich ab dem Kalenderjahr nach Anschaffung bzw. Fertigstellung (§ 37 Abs. 3 Satz 8 EStG), bei Sonder-AfA nach § 7b schon im ersten Jahr. Antragsfrist: 1. November des Vorjahres bis 30. November des Jahres; danach besteht Pflicht zur Steuererklärung. Im Beispiel mit rund 21.000 € Verlust und 42 % Grenzsteuersatz sind das etwa 817 € mehr Netto pro Monat. Stand: September 2026.

Teil unseres Leitfadens Immobilien als Kapitalanlage – dort finden Sie den Überblick über alle Bausteine.

Viele Kapitalanleger sind überrascht, wie groß die monatliche Belastung in den ersten Jahren ist: Zins, Hausgeld und Rücklage wollen bezahlt werden, die Steuerersparnis aus Zinsen und Abschreibung kommt aber erst mit dem Steuerbescheid – oft mehr als ein Jahr später. Das muss nicht so sein. Mit einem Freibetrag im Lohnsteuerabzug wirkt der Vermietungsverlust direkt auf Ihre Gehaltsabrechnung. Wir zeigen, ab wann das möglich ist, welche Fristen gelten und wie viel es bringt.

Muss ich auf die Steuererstattung für meine Immobilie ein Jahr warten?

Nein, nicht zwingend. Wenn Ihre vermietete Wohnung in den ersten Jahren einen steuerlichen Verlust erzeugt – etwa durch Zinsen und Abschreibung –, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Das Finanzamt ermittelt dann nach § 39a EStG einen Freibetrag, der als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) an Ihren Arbeitgeber übermittelt wird. Ihr Arbeitgeber zieht dadurch jeden Monat weniger Lohnsteuer ab. Der Steuervorteil kommt also mit der Gehaltsabrechnung und nicht erst mit dem Steuerbescheid im Folgejahr.

Rechtsgrundlage ist § 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. b EStG: Als Freibetrag berücksichtigt werden kann unter anderem die negative Summe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, und zwar so, wie sie bei der Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 3 EStG zu berücksichtigen wäre. Dieser Verweis ist wichtig, denn er bringt eine zeitliche Sperre mit sich.

Ab wann darf der Vermietungsverlust als Freibetrag eingetragen werden?

Nach § 37 Abs. 3 Satz 8 EStG werden negative Einkünfte aus der Vermietung eines Gebäudes erst für Kalenderjahre berücksichtigt, die nach der Anschaffung oder Fertigstellung dieses Gebäudes beginnen. Über den Verweis in § 39a gilt das auch für den Freibetrag. Konkret heißt das:

Das „eine Jahr Warten“ betrifft also in der Regel nur das Jahr der Anschaffung bzw. Fertigstellung. Ab dem Folgejahr können Sie den Vorteil monatlich nutzen.

Welche Fristen und Formulare gelten für den Antrag?

Der Antrag ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen (§ 39a Abs. 2 Satz 1 EStG). Das ist der Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“, den es in Papierform und elektronisch über ELSTER gibt. Für 2026 umfasst das ELSTER-Formular neben dem Hauptvordruck unter anderem einen vereinfachten Antrag sowie Anlagen zu Werbungskosten, Kindern, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen und zu haushaltsnahen Aufwendungen. Verluste aus Vermietung werden als negative Einkünfte aus anderen Einkunftsarten angegeben; dem Finanzamt sollten Sie eine nachvollziehbare Prognoserechnung beifügen (Miete, Zinsen, AfA, nicht umlegbare Kosten).

RegelInhaltFundstelle
Antragsfrist Beginn1. November des Vorjahres§ 39a Abs. 2 Satz 2 EStG
Antragsfrist Ende30. November des Jahres, für das der Freibetrag gilt§ 39a Abs. 2 Satz 3 EStG
WirkungVerteilung auf die Monate nach Antragstellung; bei Antrag im Januar rückwirkend ab 1. Januar§ 39a Abs. 2 Satz 6 und 7 EStG
Gültigkeitlängstens zwei Kalenderjahre§ 39a Abs. 1 Satz 3 EStG
600-€-Grenzegilt für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen – nicht für Verluste aus Vermietung§ 39a Abs. 2 Satz 4 EStG
FolgePflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung§ 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG

Der Zeitpunkt der Antragstellung ist also nicht egal: Ein Antrag im Juni wirkt nur für Juli bis Dezember – der Jahresfreibetrag wird dann auf sechs Monate verteilt, was den monatlichen Effekt erhöht, aber keinen zusätzlichen Vorteil bringt. Am saubersten ist ein Antrag im November oder Dezember für das Folgejahr oder spätestens im Januar.

Wichtig zu verstehen

Die Mindestgrenze von 600 € betrifft nur Werbungskosten aus dem Arbeitsverhältnis (soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen), Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Für Verluste aus Vermietung und Verpachtung nach § 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG gilt sie nach dem Gesetzeswortlaut nicht. Ein Freibetrag ist also auch bei kleineren Vermietungsverlusten möglich – ob sich der Aufwand lohnt, ist eine andere Frage.

Wie viel mehr Netto bringt der Freibetrag pro Monat?

Ein vereinfachtes Beispiel mit realistischen Werten für eine Neubauwohnung im Münchner Umland, die im Oktober 2026 fertiggestellt und übergeben wird. Die Käuferin nutzt die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG (Details im Beitrag degressive AfA für die Neubauwohnung), aber keine Sonder-AfA nach § 7b. Der Freibetrag kann deshalb ab 2027 berücksichtigt werden.

Vereinfachtes Beispiel · Freibetrag für 2027
Kaltmiete (55 m² × 21 €/m² × 12)13.860 €
Schuldzinsen (450.000 € × 3,7 %)– 16.650 €
Nicht umlegbare Kosten (u. a. Verwaltung)– 600 €
Degressive AfA 2027 (5 % vom Restwert)– 17.581 €
Verlust aus Vermietung = Jahresfreibetrag– 20.971 €
Monatlicher Freibetragca. 1.748 €
Mehr Netto pro Monat (Einkommensteuer + Soli)ca. 817 €

Annahmen: Kaufpreis 450.000 €, voll finanziert, Nebenkosten 5,5 % aus Eigenkapital, Gebäudeanteil 75 % der Anschaffungskosten (356.063 €), Übergabe Oktober 2026 (AfA 2026: 3/12), Zins 3,7 % ohne Tilgungseffekt, ledig, zu versteuerndes Einkommen ohne Immobilie 95.000 €, Tarif 2026, keine Kirchensteuer. Einkommensteuer sinkt um rund 8.800 € (ca. 734 €/Monat), der Solidaritätszuschlag um rund 1.000 € (ca. 83 €/Monat). Die tatsächliche monatliche Lohnsteuer kann wegen der Lohnsteuertabellen leicht abweichen.

Ohne Freibetrag würde die Käuferin die rund 9.800 € erst mit dem Steuerbescheid für 2027 zurückbekommen – realistisch irgendwann im Jahr 2028. Mit Freibetrag fließt der Betrag verteilt über 2027 zu, genau dann, wenn Zins und Hausgeld gezahlt werden müssen. Das verbessert die Liquidität deutlich, ändert aber nichts an der Höhe der Steuer über das Jahr gesehen. Wie sich Verlust und Liquidität langfristig entwickeln, zeigt unser Rechenbeispiel über 30 Jahre.

Was gilt für das Kaufjahr und für Kosten vor der ersten Vermietung?

Im Jahr der Anschaffung bzw. Fertigstellung greift der Freibetrag in der Regel noch nicht. Die Kosten dieses Jahres gehen aber nicht verloren: Schuldzinsen, Bereitstellungszinsen während der Bauphase, die zeitanteilige AfA ab Übergabe, Kosten der Mietersuche oder Fahrten zur Wohnungsabnahme können als (vorab entstandene) Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, sofern eine Vermietungsabsicht besteht und belegt ist. Die Erstattung kommt dann mit dem Steuerbescheid. Im Beispiel oben wären das für 2026 vor allem drei Monate Zinsen und drei Zwölftel der degressiven AfA. Heben Sie deshalb von Anfang an alle Belege auf – vom Darlehensvertrag über die Notarrechnung bis zur Übergabeverhandlung.

Was folgt aus dem Freibetrag – und welche Risiken gibt es?

Wer einen Freibetrag nach § 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG erhält, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, sofern der Arbeitslohn die gesetzlichen Grenzen übersteigt (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG) – bei Kapitalanlegern mit gutem Einkommen ist das praktisch immer der Fall. Die Steuererklärung ist ohnehin sinnvoll, weil nur dort der tatsächliche Verlust festgestellt wird.

Die Risiken sind überschaubar, sollten aber bekannt sein:

Planen Sie daher lieber einen konservativ geschätzten Freibetrag, der sicher erreicht wird, als einen maximalen, der später zu einer Nachzahlung führt. Wenn Sie noch prüfen, ob Ihr Einkommen für eine Kapitalanlage passt, hilft der Beitrag Welches Einkommen für eine Kapitalanlage-Immobilie?.

Wie gehen Sie praktisch vor?

  1. Stichtag klären: Wann gilt die Wohnung als angeschafft bzw. fertiggestellt? Daraus ergibt sich das erste Jahr, für das ein Freibetrag möglich ist.
  2. Prognose erstellen: Mietvertrag bzw. erwartete Miete, Darlehensvertrag mit Zinsplan, AfA-Berechnung einschließlich Kaufpreisaufteilung, Hausgeldabrechnung bzw. Wirtschaftsplan.
  3. Antrag stellen: Ab dem 1. November für das Folgejahr – elektronisch über ELSTER oder auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift.
  4. Gehaltsabrechnung prüfen: Nach der Bearbeitung ruft der Arbeitgeber den Freibetrag über ELStAM ab; er erscheint in der nächsten Lohnabrechnung.
  5. Steuererklärung abgeben: Pflichtveranlagung beachten und Belege sammeln.

Bei Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, werden die Beträge nach § 39a Abs. 3 EStG gemeinsam ermittelt und grundsätzlich je zur Hälfte aufgeteilt, sofern keine andere Aufteilung beantragt wird. Das kann bei unterschiedlichen Gehältern und Steuerklassen relevant sein und sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden. Einen Überblick über weitere steuerliche Hebel finden Sie im Beitrag Steuern sparen mit Immobilien.

Fazit: Freibetrag statt Warten – aber mit realistischer Prognose

Sie müssen auf die Steuerentlastung aus Ihrer vermieteten Wohnung nicht bis zum Steuerbescheid warten. Mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung nach § 39a EStG wird ein Vermietungsverlust als Freibetrag berücksichtigt, grundsätzlich ab dem Kalenderjahr nach Anschaffung bzw. Fertigstellung, bei Sonder-AfA nach § 7b sogar schon im ersten Jahr. Die Antragsfrist läuft vom 1. November des Vorjahres bis zum 30. November des Jahres, eine 600-€-Mindestgrenze gilt für Vermietungsverluste nicht. Im Gegenzug sind Sie zur Steuererklärung verpflichtet. Im Beispiel bringt das rund 817 € mehr Netto pro Monat – Geld, das die laufende Finanzierung spürbar entlastet. Lassen Sie die Prognose von Ihrem Steuerberater prüfen. Wenn Sie vorab wissen möchten, wie eine konkrete Wohnung mit und ohne Steuereffekt aussieht, rechnen wir das gern mit Ihnen im kostenlosen Erstgespräch durch.

Häufige Fragen

Kann ich den Freibetrag für meine vermietete Wohnung online beantragen?
Ja, der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann elektronisch über ELSTER gestellt werden. Alternativ gibt es den amtlichen Papiervordruck, der eigenhändig zu unterschreiben ist. Nach der Bearbeitung wird der Freibetrag als ELStAM gespeichert und vom Arbeitgeber automatisch abgerufen.
Warum wird mein Vermietungsverlust im Kaufjahr noch nicht berücksichtigt?
§ 37 Abs. 3 Satz 8 EStG erlaubt die Berücksichtigung negativer Vermietungseinkünfte bei Vorauszahlungen und damit beim Freibetrag erst für Kalenderjahre, die nach der Anschaffung oder Fertigstellung beginnen. Für das Kaufjahr erhalten Sie die Entlastung über die Einkommensteuererklärung. Eine Ausnahme gilt bei Inanspruchnahme der Sonder-AfA nach § 7b EStG.
Wie lange gilt ein Freibetrag für Vermietungsverluste?
Längstens zwei Kalenderjahre ab dem Jahr, für das er erstmals gilt (§ 39a Abs. 1 Satz 3 EStG). Danach ist ein neuer Antrag nötig. Weil Vermietungsverluste mit steigender Miete und sinkenden Zinsen meist kleiner werden, ist eine jährliche Neuberechnung sinnvoll.
Muss ich nach einem Freibetrag eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Wurde ein Freibetrag nach § 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG ermittelt und übersteigt der Arbeitslohn die gesetzlichen Grenzen, besteht nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG eine Pflicht zur Einkommensteuerveranlagung. Dort wird der tatsächliche Verlust festgestellt und mit dem Freibetrag abgeglichen.
Was passiert, wenn mein tatsächlicher Verlust kleiner ist als der Freibetrag?
Dann wurde im Jahresverlauf zu wenig Lohnsteuer einbehalten, und mit dem Steuerbescheid ist eine Nachzahlung fällig. Verschlechtern sich die Verhältnisse während des Jahres, müssen Sie das dem Finanzamt umgehend anzeigen. Eine vorsichtige Prognose schützt vor unangenehmen Überraschungen.
Porträt Alexander Heil
Financing Consultant, BM Property Partners
Alexander Heil

Strukturiert Finanzierungen mit Bankpartnern, inklusive KfW-Förderung und 100-%-Finanzierung.

Quellen

  1. § 39a EStG – Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag (gesetze-im-internet.de)
  2. § 37 EStG – Einkommensteuer-Vorauszahlung (gesetze-im-internet.de)
  3. § 46 EStG – Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (gesetze-im-internet.de)
  4. § 32a EStG – Einkommensteuertarif (gesetze-im-internet.de)
  5. ELSTER: Hilfe zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung VZ 2026
  6. Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2026
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Steuerliche Effekte hängen von Ihrer persönlichen Situation ab; Förderkonditionen und Gesetzeslage können sich ändern. Sprechen Sie vor einer Entscheidung mit Ihrem Steuerberater, wir binden ihn auf Wunsch direkt in die Beratung ein.

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