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Immobilie privat oder über eine GmbH kaufen? Vorteile, Nachteile und für wen sich was lohnt

Vermögen & Nachfolge22. September 202610 Min. LesezeitVon Alexander HeilZuletzt geprüft: September 2026

Kurz gesagt

Für eine oder wenige vermietete Wohnungen zum Vermögensaufbau ist der private Kauf meist besser: Verluste lassen sich mit dem Gehalt verrechnen und der Verkauf nach mehr als zehn Jahren ist grundsätzlich steuerfrei (§ 23 EStG). Eine vermögensverwaltende GmbH zahlt auf Mietüberschüsse nur 15,825 % Körperschaftsteuer und Soli, wenn die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG greift – bei Ausschüttung steigt die Gesamtbelastung aber auf rund 38 %, und Veräußerungsgewinne sind immer steuerpflichtig. Sie lohnt sich eher für größere, ertragsstarke Bestände mit Reinvestition. Stand: September 2026.

Teil unseres Leitfadens Immobilien als Kapitalanlage – dort finden Sie den Überblick über alle Bausteine.

„Kauf das doch über eine GmbH, da zahlst du nur 15 % Steuern.“ Diesen Rat hören viele angehende Kapitalanleger. Er ist nicht falsch, aber unvollständig. Denn eine GmbH senkt die Steuer nur auf Gewinne, die in der Gesellschaft bleiben – und sie bringt Nachteile mit, die gerade beim Einstieg schwer wiegen. Wir vergleichen beide Wege nüchtern und zeigen, für wen welche Variante passt.

Soll ich Immobilien privat oder über eine GmbH kaufen?

Für die typische Situation unserer Kunden – ein Angestellter kauft eine oder zwei vermietete Wohnungen, um langfristig Vermögen aufzubauen – ist der private Kauf meist die bessere Wahl. Die wichtigsten Gründe: Verluste der Anfangsjahre lassen sich privat mit dem Gehalt verrechnen, der Verkauf nach mehr als zehn Jahren ist grundsätzlich steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG), und es entstehen keine Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss einer Gesellschaft.

Eine vermögensverwaltende GmbH spielt ihre Stärke dagegen aus, wenn laufend Überschüsse entstehen, die nicht privat benötigt, sondern wieder in Immobilien investiert werden sollen. Dann werden die Mieterträge in der GmbH mit rund 15,8 % statt mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 % belastet. Das ist ein Modell für größere, bereits ertragsstarke Bestände – selten für den Einstieg. Wenn Sie noch am Anfang stehen, lesen Sie zunächst unseren Leitfaden Immobilien kaufen zur Kapitalanlage.

Wie wird eine vermögensverwaltende Immobilien-GmbH besteuert?

Die GmbH ist ein eigenes Steuersubjekt. Auf ihren Gewinn fallen an:

Die erweiterte Kürzung ist allerdings streng. Schädlich sind grundsätzlich alle Tätigkeiten, die über die reine Verwaltung eigenen Grundbesitzes hinausgehen. Das Gesetz lässt nur eng begrenzte Ausnahmen zu, etwa Einnahmen aus Stromlieferung aus erneuerbaren Energien oder aus Ladestationen bis 20 % der Mieteinnahmen und sonstige Einnahmen aus Verträgen mit Mietern bis 5 % (§ 9 Nr. 1 Satz 3 GewStG). Ausgeschlossen ist die Kürzung zum Beispiel, wenn der Grundbesitz dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters dient (§ 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG). Fehler hier können teuer werden: Ohne Kürzung fällt Gewerbesteuer an, in München bei einem Hebesatz von 490 % rund 17 % des Gewerbeertrags.

Was passiert bei der Ausschüttung an mich?

Der niedrige Steuersatz gilt nur, solange das Geld in der GmbH bleibt (Thesaurierung). Sobald Sie Gewinne privat entnehmen, fällt eine zweite Steuerebene an: Dividenden werden grundsätzlich mit der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (zusammen 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer besteuert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie stattdessen das Teileinkünfteverfahren wählen (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG); dann sind 60 % der Dividende mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Vereinfachtes Beispiel · 10.000 € Überschuss, GmbH vs. privat
Gewinn der GmbH vor Steuern10.000 €
Körperschaftsteuer 15 % + Soli– 1.583 €
In der GmbH verbleibend (Thesaurierung)8.418 €
Bei Ausschüttung: Abgeltungsteuer + Soli (26,375 %)– 2.220 €
Netto beim Gesellschafter nach Ausschüttung6.197 €
Gesamtbelastung GmbH mit Ausschüttungca. 38,0 %
Zum Vergleich privat: Einkommensteuer bei 42 % Grenzsteuersatz4.200 € (42 %)

Annahmen: erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung greift, Körperschaftsteuer 15 % (bis 2027), keine Kirchensteuer, Abgeltungsteuer statt Teileinkünfteverfahren. Privat kommt bei hohem Einkommen ggf. Solidaritätszuschlag hinzu. Ab 2032 läge die Gesamtbelastung bei Vollausschüttung durch den Körperschaftsteuersatz von 10 % bei rund 34,1 %.

Die Rechnung zeigt: Wer alles ausschüttet, spart gegenüber dem privaten Spitzensteuersatz nur wenige Prozentpunkte – die dann oft von den Mehrkosten der GmbH aufgezehrt werden. Der eigentliche Vorteil entsteht durch das Reinvestieren der niedrig besteuerten Überschüsse über viele Jahre.

Warum gibt es in der GmbH keinen steuerfreien Verkauf nach zehn Jahren?

Privat gehaltene Immobilien können nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist grundsätzlich steuerfrei verkauft werden (§ 23 EStG). Diese Regel gilt nur für das Privatvermögen. In der GmbH ist jeder Veräußerungsgewinn steuerpflichtig – unabhängig von der Haltedauer. Er unterliegt der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag; ob und in welchem Umfang auch Gewerbesteuer anfällt, hängt von der konkreten Konstellation ab. Und wer den Erlös anschließend ausschüttet, zahlt erneut Abgeltungsteuer.

Gerade in München, wo ein großer Teil der Rendite in der Vergangenheit aus der Wertentwicklung kam, ist das ein gewichtiges Argument für den Privatkauf. Wann ein Verkauf sinnvoll ist, erklären wir im Beitrag Vermietete Wohnung verkaufen: der richtige Zeitpunkt.

Wichtig zu verstehen

Eine bereits privat gehaltene Wohnung lässt sich nicht steuerneutral in eine GmbH „umhängen“. Die Übertragung löst in der Regel Grunderwerbsteuer aus (in Bayern 3,5 %), und eine verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft gilt innerhalb der Zehnjahresfrist als Veräußerung (§ 23 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 EStG). Die Entscheidung für oder gegen die GmbH sollte deshalb vor dem Kauf fallen.

Welche Kosten und Pflichten bringt eine GmbH mit sich?

Eine GmbH braucht ein Stammkapital von mindestens 25.000 €, einen Notartermin, eine Eintragung ins Handelsregister, eine doppelte Buchführung, einen Jahresabschluss mit Offenlegung, eigene Steuererklärungen und ein Geschäftskonto. Eine Kostenaufstellung des Portals steuerbildung.de beziffert die Gründung auf rund 1.340 € bis 3.480 €, die laufenden Beratungskosten bei einer kleinen Immobilien-GmbH auf etwa 1.760 € bis 8.260 € pro Jahr zuzüglich weiterer Fixkosten (Register, Offenlegung, IHK, Bank) von rund 950 € jährlich. Diese Kosten fallen unabhängig davon an, ob die GmbH eine oder zehn Wohnungen hält.

Hinzu kommen Punkte, die bei der Finanzierung eine Rolle spielen: Banken bewerten eine frisch gegründete GmbH ohne Historie vorsichtiger als einen angestellten Privatkunden mit festem Gehalt. In der Praxis werden häufig persönliche Bürgschaften der Gesellschafter und mehr Eigenkapital verlangt. Modelle wie eine hohe Finanzierungsquote, die wir bei ausgewählten Projekten und guter Bonität für Privatkäufer darstellen können, sind in der GmbH nicht ohne Weiteres übertragbar. Mehr zu Finanzierungsmodellen lesen Sie im Beitrag Immobilie mit 100-%-Finanzierung kaufen.

Warum kann ich Verluste der GmbH nicht mit meinem Gehalt verrechnen?

Das ist für Einsteiger der wichtigste Nachteil. Privat werden Verluste aus Vermietung und Verpachtung – etwa durch Zinsen und AfA in den ersten Jahren – mit dem Gehalt verrechnet und senken die Lohn- bzw. Einkommensteuer. Mit einem Freibetrag kommt der Vorteil sogar monatlich an (Lohnsteuerermäßigung bei Vermietungsverlusten). In der GmbH bleiben Verluste in der Gesellschaft. Sie können nur als Verlustvortrag mit späteren Gewinnen der GmbH verrechnet werden – Ihr Gehalt bleibt voll steuerpflichtig.

Gerade bei Neubauwohnungen mit degressiver AfA, deren Anfangsjahre steuerlich oft negativ sind, wiegt das schwer. Die Abschreibungsregeln selbst gelten zwar auch in der GmbH, die Wirkung verpufft aber zunächst. Bei der Sonder-AfA nach § 7b ist in der GmbH außerdem die De-minimis-Grenze des EU-Beihilferechts zu beachten, weil die GmbH gewerbliche Einkünfte erzielt (§ 7b Abs. 5 EStG).

Privat oder GmbH: Der Vergleich auf einen Blick

KriteriumPrivatVermögensverwaltende GmbH
Steuer auf laufende Überschüssepersönlicher Steuersatz, bis 42 % bzw. 45 % zzgl. Soli15,825 % (KSt + Soli, bis 2027), Gewerbesteuer bei erweiterter Kürzung i. d. R. keine
Verluste der Anfangsjahremit Gehalt verrechenbarbleiben in der GmbH (Verlustvortrag)
Entnahme von Gewinnenkeine zweite SteuerebeneAbgeltungsteuer 26,375 % (oder Teileinkünfteverfahren)
Verkauf nach über zehn Jahrengrundsätzlich steuerfreiimmer steuerpflichtig
Gründungs- und VerwaltungskostengeringGründung ca. 1.300–3.500 €, laufend mehrere Tausend € p. a.
FinanzierungBonität aus Gehalt, oft hohe Finanzierungsquote möglichmeist mehr Eigenkapital und persönliche Bürgschaften
Flexibilitäthoch, keine FormalienBuchführungs- und Offenlegungspflichten; Fehler bei der Kürzung teuer
Passt typischerweise fürVermögensaufbau mit einer bis wenigen Wohnungengrößere, ertragsstarke Bestände mit Reinvestition

Wann spielt die GmbH ihre Stärke aus?

Die GmbH wird interessant, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: Die Immobilien erwirtschaften nach Zinsen und Kosten dauerhaft positive Überschüsse, Sie benötigen diese Überschüsse privat nicht, und Sie wollen damit über viele Jahre weitere Objekte finanzieren. Dann arbeitet in der GmbH mehr Kapital für Sie, weil auf jeden reinvestierten Euro nur rund 15,8 % statt 42 % oder mehr Steuer anfallen. Dieser Zinseszinseffekt wächst mit der Zeit und dem Volumen. Für die Nachfolgeplanung kann eine Gesellschaft ebenfalls Vorteile haben, etwa weil sich Geschäftsanteile schrittweise übertragen lassen – das ist aber ein Thema für eine gesonderte Beratung. Wer dagegen mit seiner Kapitalanlage in erster Linie für den Ruhestand vorsorgt und die Wohnung später schuldenfrei selbst nutzen oder die Mieteinnahmen privat verwenden möchte, fährt privat meist besser. Mehr dazu im Beitrag Immobilie als Altersvorsorge.

Und wann lohnt sich eine Holding-Struktur?

Oft wird die Immobilien-GmbH nicht direkt, sondern über eine zwischengeschaltete Holding-GmbH gehalten. Der Vorteil: Gewinnausschüttungen der Immobilien-GmbH an die Holding sind bei einer Beteiligung von mindestens 10 % zu Beginn des Kalenderjahres körperschaftsteuerlich weitgehend freigestellt (§ 8b KStG, im Ergebnis sind 5 % steuerpflichtig), gewerbesteuerlich greift ab 15 % Beteiligung das Schachtelprivileg. So kann Geld innerhalb der Unternehmensgruppe umgeschichtet werden, ohne dass privat Abgeltungsteuer anfällt. Eine Holding verursacht aber zusätzliche Gründungs- und laufende Kosten und lohnt sich in der Regel erst bei größeren Vermögen oder mehreren Gesellschaften. Für eine einzelne Kapitalanlage-Wohnung ist sie überdimensioniert.

Fazit: Für wen passt welche Variante?

Für den Einstieg in die Kapitalanlage mit einer oder wenigen Wohnungen ist der private Kauf fast immer die passendere Lösung: Verluste mindern die Steuer auf das Gehalt, nach zehn Jahren ist ein Verkauf grundsätzlich steuerfrei, und es gibt keine Kosten für die Gesellschaft. Die vermögensverwaltende GmbH lohnt sich eher bei größeren Beständen mit laufenden Überschüssen, die langfristig reinvestiert werden sollen – idealerweise mit sauber gesicherter erweiterter Kürzung und einem Steuerberater, der Immobilien-GmbHs regelmäßig betreut. Eine Pauschalantwort gibt es nicht; die Entscheidung hängt von Einkommen, Planungshorizont, Finanzierung und Nachfolgeplanung ab. Wichtig ist nur, sie vor dem Kauf zu treffen. Wenn Sie wissen möchten, wie eine konkrete Wohnung privat gerechnet aussieht, sprechen Sie uns im kostenlosen Erstgespräch an.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Wohnungen lohnt sich eine Immobilien-GmbH?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob regelmäßig Überschüsse entstehen, die nicht privat benötigt, sondern reinvestiert werden, und ob die Steuerersparnis die laufenden Kosten der GmbH von meist mehreren Tausend Euro pro Jahr deutlich übersteigt. Bei einer einzelnen, anfangs steuerlich negativen Wohnung ist das praktisch nie der Fall.
Kann ich eine privat gekaufte Wohnung später in eine GmbH einbringen?
Das ist möglich, aber teuer: Die Übertragung löst in der Regel Grunderwerbsteuer aus, in Bayern 3,5 %. Eine verdeckte Einlage innerhalb der Zehnjahresfrist gilt zudem als private Veräußerung nach § 23 EStG, sodass ein Wertzuwachs versteuert werden muss. Deshalb sollte die Entscheidung vor dem Kauf fallen.
Zahlt eine Immobilien-GmbH Gewerbesteuer?
Grundsätzlich ja, weil eine GmbH kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig ist. Verwaltet sie aber ausschließlich eigenen Grundbesitz, kann sie die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG beantragen; dann fällt auf die Mieterträge in der Regel praktisch keine Gewerbesteuer an. Schädliche Nebentätigkeiten können die Kürzung vollständig kippen.
Sinkt die Körperschaftsteuer in den nächsten Jahren?
Ja. Nach § 23 Abs. 1 KStG beträgt die Körperschaftsteuer bis 2027 15 % und sinkt dann jährlich um einen Prozentpunkt auf 10 % ab 2032. Mit Solidaritätszuschlag ergibt das ab 2032 rund 10,55 % auf thesaurierte Gewinne.
Kann ich in einer Wohnung meiner GmbH selbst wohnen?
Das ist steuerlich heikel. Überlässt die GmbH dem Gesellschafter eine Wohnung zu nicht fremdüblichen Konditionen, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Zudem kann die Nutzung die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung gefährden. Solche Konstellationen sollten nur mit steuerlicher Beratung umgesetzt werden.
Porträt Alexander Heil
Financing Consultant, BM Property Partners
Alexander Heil

Strukturiert Finanzierungen mit Bankpartnern, inklusive KfW-Förderung und 100-%-Finanzierung.

Quellen

  1. § 9 GewStG – Kürzungen (gesetze-im-internet.de)
  2. § 23 KStG – Steuersatz (gesetze-im-internet.de)
  3. § 4 SolZG 1995 – Zuschlagsatz (gesetze-im-internet.de)
  4. § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte (gesetze-im-internet.de)
  5. Rose & Partner: Vermögensverwaltende Immobilien-GmbH
  6. steuerbildung.de: Was kostet eine VV-GmbH wirklich?
  7. IHK München: Gewerbesteuer-Hebesätze der oberbayerischen Kommunen
  8. § 7b EStG – Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (gesetze-im-internet.de)
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Steuerliche Effekte hängen von Ihrer persönlichen Situation ab; Förderkonditionen und Gesetzeslage können sich ändern. Sprechen Sie vor einer Entscheidung mit Ihrem Steuerberater, wir binden ihn auf Wunsch direkt in die Beratung ein.

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