Was ist meine Immobilie wert? So entsteht eine Einwertung, auf die Sie sich verlassen können

Einwertung30. September 20269 Min. LesezeitVon Daniel BenkerZuletzt geprüft: Oktober 2026

Kurz gesagt

Der Wert einer Immobilie wird nach drei Verfahren ermittelt: Vergleichswert (Eigentumswohnungen, Reihenhäuser), Sachwert (Einfamilienhäuser) und Ertragswert (vermietete Objekte). Der erzielbare Preis hängt zusätzlich von Nachfrage, Zeitpunkt und Käufergruppe ab. Eine belastbare Einwertung braucht Besichtigung, Unterlagen und aktuelle Vergleichsverkäufe – bei uns kostenfrei, schriftlich und innerhalb von 48 Stunden nach dem Termin.

Teil unseres Leitfadens Immobilie verkaufen: der Ablauf in acht Schritten – dort finden Sie den Überblick über alle Stationen bis zum Notar.

„Was ist meine Immobilie wert?“ ist die erste Frage jedes Verkäufers – und die, bei der am meisten geschönt wird. Wir erklären, wie eine Einwertung entsteht, welche Faktoren den Preis in München, Nürnberg und Bayern bewegen und woran Sie eine Zahl erkennen, der Sie vertrauen können.

Wert, Preis und Angebotspreis sind drei verschiedene Zahlen

Der Verkehrswert (§ 194 BauGB) ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Bewertungsstichtag zu erzielen wäre – eine Modellgröße. Der Verkaufspreis ist das, was ein konkreter Käufer an einem konkreten Tag zahlt. Der Angebotspreis ist die Zahl im Inserat, die Spielraum lassen soll, ohne Käufer zu verlieren. Eine gute Einwertung nennt alle drei – und erklärt, warum sie auseinanderliegen.

Welches Verfahren passt zu welcher Immobilie?

VerfahrenGeeignet fürKern der Rechnung
VergleichswertEigentumswohnungen, Reihenhäuser, DoppelhaushälftenTatsächlich erzielte Preise vergleichbarer Objekte, angepasst um Lage, Baujahr, Zustand, Etage, Ausstattung
SachwertEinfamilienhäuser, Villen, Objekte ohne VergleichsverkäufeBodenwert (Bodenrichtwert × Fläche) + Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterswertminderung, angepasst mit dem Sachwertfaktor
ErtragswertVermietete Wohnungen, Mehrfamilienhäuser, GewerbeJahresreinertrag (Miete abzüglich nicht umlagefähiger Kosten) kapitalisiert mit dem Liegenschaftszins, plus Bodenwert

Die Verfahren sind in der ImmoWertV geregelt; die Daten dafür – Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren – veröffentlichen die Gutachterausschüsse, in Bayern über das Portal BORIS Bayern. Wir nutzen diese Daten als Grundlage und ergänzen sie um das, was in keiner Statistik steht: die Vergleichsverkäufe, die wir selbst begleitet haben.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?

Kostenfreie Einwertung – begründet, schriftlich, ohne Auftrag.

Wir sehen uns Lage, Zustand, Mietsituation und Vergleichsverkäufe an und sagen Ihnen 48 Stunden nach dem Termin, was Ihre Immobilie realistisch bringt. Verkauf in ganz Bayern, Ansprechpartner: Daniel Benker.

Einwertung anfragen → Oder direkt: +49 173 2511277 · info@bm-pp.com

Welche Faktoren bewegen den Preis am stärksten?

Warum reicht eine Online-Bewertung nicht?

Online-Rechner arbeiten mit Angebotspreisen aus Inseraten, nicht mit erzielten Kaufpreisen, und sie kennen weder den Zustand noch die Eigentümergemeinschaft. Sie liefern eine Spanne, die oft 15–25 % breit ist – zu breit, um einen Angebotspreis festzulegen. Als erste Orientierung sind sie in Ordnung. Als Grundlage für eine Entscheidung über mehrere hunderttausend Euro nicht. Mehr dazu in Online-Immobilienbewertung: Was die Zahl taugt.

Wie läuft eine Einwertung bei uns ab?

  1. Termin vor Ort (ca. 45 Minuten): Zustand, Grundriss, Ausstattung, Umfeld, bei Wohnungen Gemeinschaftseigentum.
  2. Unterlagen: Grundbuch, Energieausweis, Wohnflächenberechnung, bei Wohnungen Protokolle und Abrechnung, bei vermieteten Objekten Mietvertrag.
  3. Vergleichsverkäufe: Was wurde in den letzten 6–12 Monaten in der Umgebung tatsächlich bezahlt – aus Gutachterausschuss-Daten und unseren eigenen Abschlüssen.
  4. Schriftliche Einschätzung 48 Stunden nach dem Termin: realistischer Verkaufspreis, empfohlener Angebotspreis, passende Käufergruppe, begründet.

Die Einwertung ist kostenfrei und verpflichtet Sie zu nichts. Unsere Einwertungen weichen im Schnitt um rund 5 % vom später erzielten Preis ab – das ist die Zahl, an der wir uns messen lassen.

Wann brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Für den Verkauf selbst nicht. Ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (1.500–3.000 € oder mehr) ist sinnvoll bei Erbauseinandersetzungen, Scheidung, Streit mit dem Finanzamt über die Erbschaftsteuer oder bei Teilungsversteigerungen – also immer dann, wenn eine Zahl vor Gericht oder Behörden Bestand haben muss.

Stand: 1. Oktober 2026. Rechtsstand und Marktdaten werden regelmäßig geprüft; Gesetzesänderungen können die Angaben überholen.

Häufige Fragen

Was kostet eine Immobilienbewertung?
Eine Einwertung durch uns ist kostenfrei und ohne Auftrag. Ein Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen kostet je nach Objekt 1.500–3.000 € oder mehr und ist nur nötig, wenn der Wert vor Gericht, Behörden oder dem Finanzamt belastbar sein muss.
Wie genau ist eine Einwertung?
Unsere Einwertungen weichen im Schnitt um rund 5 % vom später erzielten Verkaufspreis ab. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der Vergleichsverkäufe und der Unterlagen ab – bei Eigentumswohnungen in München ist sie höher als bei einem Einzelhaus auf dem Land.
Welche Unterlagen brauche ich für die Einwertung?
Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundriss und Wohnflächenberechnung; bei Wohnungen zusätzlich Teilungserklärung, die letzten Protokolle und die Jahresabrechnung; bei vermieteten Objekten den Mietvertrag. Fehlt etwas, helfen wir bei der Beschaffung.
Zählt der Bodenrichtwert als Immobilienwert?
Nein. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert des Grund und Bodens je Quadratmeter in einer Zone. Er ist ein Baustein des Sachwerts, sagt aber nichts über das Gebäude aus.
Porträt Daniel Benker
Geschäftsführer, BM Property Partners
Daniel Benker

Führt bei BM Property Partners den Verkauf im Einzelmandat persönlich – vom ersten Termin bis zum Notar. Rund 12 Verkäufe pro Jahr, im Schnitt 60 Tage vom Auftrag bis zum Notartermin.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Steuerliche und rechtliche Folgen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab; Gesetzeslage und Marktdaten können sich ändern. Sprechen Sie vor einer Entscheidung mit Ihrem Steuerberater oder Notar – wir binden beide auf Wunsch in den Verkauf ein.
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