Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf: Zehnjahresfrist, Ausnahmen und ein Rechenbeispiel

Steuern27. September 20268 Min. LesezeitVon Daniel BenkerZuletzt geprüft: Oktober 2026

Kurz gesagt

Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn, ist der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Steuerfrei bleibt der Verkauf, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben – oder wenn die Frist abgelaufen ist. Maßgeblich sind die Daten der notariellen Kaufverträge.

Teil unseres Leitfadens Immobilie verkaufen: der Ablauf in acht Schritten – dort finden Sie den Überblick über alle Stationen bis zum Notar.

Die „Spekulationssteuer“ ist keine eigene Steuer, sondern die Einkommensteuer auf den Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft. Sie entscheidet bei vermieteten Objekten oft darüber, ob ein Verkauf heute oder in 14 Monaten sinnvoll ist. Wir rechnen Ihnen das vor, bevor Sie sich festlegen.

Wann fällt Spekulationssteuer an?

Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist der Gewinn steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen. Maßgeblich sind die Daten der notariellen Kaufverträge – nicht die Übergabe, nicht die Grundbucheintragung. Wer am 15. März 2017 gekauft hat, verkauft ab dem 16. März 2027 steuerfrei.

Wann ist der Verkauf trotz Zehnjahresfrist steuerfrei?

Zwei Ausnahmen:

Eigennutzung heißt: Sie selbst oder Ihre Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten, wohnen dort. Eine Vermietung an Dritte, auch an andere Verwandte, zählt nicht. Ein häusliches Arbeitszimmer ist nach aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs unschädlich.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?

Kostenfreie Einwertung – begründet, schriftlich, ohne Auftrag.

Wir sehen uns Lage, Zustand, Mietsituation und Vergleichsverkäufe an und sagen Ihnen 48 Stunden nach dem Termin, was Ihre Immobilie realistisch bringt. Verkauf in ganz Bayern, Ansprechpartner: Daniel Benker.

Einwertung anfragen → Oder direkt: +49 173 2511277 · info@bm-pp.com

Wie wird der Gewinn berechnet?

Gewinn = Verkaufspreis − Anschaffungskosten − Veräußerungskosten. Bei vermieteten Objekten werden die in Anspruch genommenen Abschreibungen (AfA) den Anschaffungskosten wieder hinzugerechnet – der steuerpflichtige Gewinn ist also höher als die reine Wertsteigerung.

Rechenbeispiel: vermietete Wohnung, Verkauf nach 8 Jahren

  • Kaufpreis 2018 inkl. Nebenkosten: 320.000 €
  • AfA über 8 Jahre (2 % auf Gebäudeanteil 256.000 €): 40.960 € → steuerliche Anschaffungskosten 279.040 €
  • Verkaufspreis 2026: 430.000 €, Veräußerungskosten (Makler, Löschung): 16.000 €
  • Steuerpflichtiger Gewinn: 430.000 − 279.040 − 16.000 = 134.960 €
  • Bei 42 % Grenzsteuersatz zzgl. Soli: rund 59.800 € Steuer. Nach Ablauf der Frist: 0 €.

In diesem Fall lohnt es sich fast immer, die 24 Monate bis zum Fristablauf abzuwarten – es sei denn, Mietsituation oder Marktumfeld sprechen eindeutig dagegen. Genau das ist eine der drei Situationen, in denen wir vom sofortigen Verkauf abraten.

Was gilt bei geerbten und geschenkten Immobilien?

Erben und Beschenkte treten in die Frist des Vorbesitzers ein. Hat der Erblasser die Immobilie 2012 gekauft, können die Erben 2026 steuerfrei verkaufen, obwohl sie selbst erst seit kurzem Eigentümer sind. Hat er sie 2020 gekauft, läuft die Frist bis 2030 weiter. Was die Erben als Erbschaftsteuer gezahlt haben, spielt für § 23 EStG keine Rolle. Mehr dazu in Geerbte Immobilie verkaufen.

Welche Fallstricke gibt es?

Was prüfen wir vor dem Verkauf?

Im ersten Termin fragen wir nach dem Datum des Kaufvertrags, der Nutzung seit dem Kauf und bei vermieteten Objekten nach der bisherigen Abschreibung. Daraus entsteht eine erste Einschätzung, ob und in welcher Höhe Steuer anfällt und ob ein späterer Verkaufstermin das Ergebnis verbessert. Die verbindliche Berechnung macht Ihr Steuerberater – wir liefern ihm die Zahlen.

Stand: 1. Oktober 2026. Rechtsstand und Marktdaten werden regelmäßig geprüft; Gesetzesänderungen können die Angaben überholen.

Häufige Fragen

Ab wann ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei?
Wenn zwischen dem notariellen Kaufvertrag beim Erwerb und dem beim Verkauf mehr als zehn Jahre liegen – oder wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben.
Wie hoch ist die Spekulationssteuer?
Es gibt keinen festen Satz. Der Gewinn wird zu Ihrem übrigen Einkommen addiert und mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert – bei hohen Gewinnen meist mit dem Spitzensteuersatz von 42 % bzw. 45 % zzgl. Solidaritätszuschlag.
Zählt die Zehnjahresfrist bei geerbten Immobilien neu?
Nein. Erben übernehmen die Frist des Erblassers. Entscheidend ist, wann der Erblasser die Immobilie gekauft hat.
Gilt die Ausnahme für Eigennutzung auch bei einer Ferienwohnung?
Nein. Die Befreiung setzt voraus, dass die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird; eine nur zeitweise selbst genutzte und sonst vermietete Ferienwohnung erfüllt das nicht.
Porträt Daniel Benker
Geschäftsführer, BM Property Partners
Daniel Benker

Führt bei BM Property Partners den Verkauf im Einzelmandat persönlich – vom ersten Termin bis zum Notar. Rund 12 Verkäufe pro Jahr, im Schnitt 60 Tage vom Auftrag bis zum Notartermin.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Steuerliche und rechtliche Folgen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab; Gesetzeslage und Marktdaten können sich ändern. Sprechen Sie vor einer Entscheidung mit Ihrem Steuerberater oder Notar – wir binden beide auf Wunsch in den Verkauf ein.
Kostenloses Erstgespräch →