Notartermin beim Immobilienverkauf: Ablauf, Kosten, Fristen und was Sie vorher prüfen sollten

Ablauf19. September 20268 Min. LesezeitVon Daniel BenkerZuletzt geprüft: Oktober 2026

Kurz gesagt

Den Notar wählt üblicherweise der Käufer, weil er die Kosten trägt (ca. 1,5 % des Kaufpreises für Notar und Grundbuch). Verbraucher müssen den Vertragsentwurf mindestens 14 Tage vor der Beurkundung erhalten (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Beim Termin wird der Vertrag vollständig verlesen und von beiden Seiten unterschrieben. Danach veranlasst der Notar Auflassungsvormerkung, Löschungsunterlagen und Vorkaufsrechtsanfrage; der Kaufpreis wird meist vier bis acht Wochen später fällig. Der Verkäufer zahlt nur die Löschung seiner Grundschuld.

Teil unseres Leitfadens Immobilie verkaufen: der Ablauf in acht Schritten – dort finden Sie den Überblick über alle Stationen bis zum Notar.

Der Notartermin ist der Moment, in dem aus einer Einigung ein Vertrag wird. Der Notar ist dabei neutral – er berät beide Seiten, vertritt aber keine. Was Sie als Verkäufer vorher prüfen sollten und was danach passiert, lesen Sie hier.

Wer wählt den Notar und wer zahlt ihn?

Üblich ist: Der Käufer wählt, weil er die Notar- und Grundbuchkosten trägt (in Bayern rund 1,5 % des Kaufpreises nach GNotKG). Der Verkäufer zahlt nur die Kosten für die Löschung seiner eigenen Grundschuld – Notar und Grundbuch zusammen meist 0,2–0,4 % des Grundschuldbetrags. Beide Seiten haften gegenüber dem Notar als Gesamtschuldner; fällt der Käufer aus, kann der Notar sich an den Verkäufer wenden. Deshalb prüfen wir die Finanzierung vor der Beurkundung.

Was steht im Kaufvertrag?

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Welche Fristen gelten?

Ist eine Seite Verbraucher und die andere Unternehmer (zum Beispiel ein Bauträger), muss der Entwurf zwei Wochen vor Beurkundung vorliegen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Zwischen Privatpersonen ist das keine Pflicht, aber Praxis seriöser Notare – und sinnvoll, weil beide Seiten den Vertrag in Ruhe lesen sollen. Wir gehen den Entwurf mit Ihnen vorher durch und klären Fragen mit dem Notariat, damit beim Termin nichts Neues auftaucht.

Wie läuft die Beurkundung ab?

Der Notar prüft die Ausweise, stellt fest, wer handelt (bei Vollmachten: Vorlage im Original), und verliest den gesamten Vertrag. Er muss das vollständig tun – ein Vertrag über 25 Seiten dauert gut eine Stunde. Fragen werden währenddessen geklärt, Änderungen handschriftlich aufgenommen. Am Ende unterschreiben beide Seiten und der Notar. Erst damit ist der Kaufvertrag wirksam; vorher sind alle Absprachen unverbindlich.

Was passiert nach dem Termin?

  1. Auflassungsvormerkung: Der Notar beantragt sie beim Grundbuchamt – sie sichert den Käufer gegen weitere Verfügungen.
  2. Löschungsunterlagen: Der Notar fordert bei Ihrer Bank die Löschungsbewilligung und den Ablösebetrag an.
  3. Vorkaufsrecht: Anfrage bei der Gemeinde nach §§ 24 ff. BauGB; Antwort meist in 2–6 Wochen.
  4. Grunderwerbsteuer: Das Finanzamt erhält die Anzeige; die Unbedenklichkeitsbescheinigung kommt nach Zahlung durch den Käufer.
  5. Fälligkeitsmitteilung: Liegen alle Voraussetzungen vor, fordert der Notar den Kaufpreis an – in der Regel vier bis acht Wochen nach dem Termin.
  6. Zahlung und Übergabe: Mit Eingang des Kaufpreises (ein Teil geht direkt an Ihre Bank zur Ablösung) wird übergeben.
  7. Eigentumsumschreibung: Nach Zahlung und Unbedenklichkeitsbescheinigung wird der Käufer eingetragen – oft Monate später, für Sie ohne Bedeutung.

Was sollten Verkäufer im Entwurf besonders prüfen?

Mehr dazu in Kaufvertrag: Diese Klauseln sollten Verkäufer prüfen.

Stand: 1. Oktober 2026. Rechtsstand und Marktdaten werden regelmäßig geprüft; Gesetzesänderungen können die Angaben überholen.

Häufige Fragen

Was kostet der Notar den Verkäufer?
Nur die Löschung der eigenen Grundschuld – Notar und Grundbuch zusammen meist 0,2–0,4 % des Grundschuldbetrags. Beurkundung und Eigentumsumschreibung zahlt üblicherweise der Käufer.
Muss ich persönlich zum Notartermin?
Ja, oder Sie lassen sich mit notariell beglaubigter Vollmacht vertreten. Bei Erbengemeinschaften oder Verkäufern im Ausland ist das üblich; die Vollmacht muss im Original vorliegen.
Wann bekomme ich den Kaufpreis?
Nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars, meist vier bis acht Wochen nach der Beurkundung – sobald Auflassungsvormerkung, Löschungsunterlagen und Vorkaufsrechtsverzicht vorliegen.
Kann ich nach dem Notartermin noch zurücktreten?
Nur, wenn der Vertrag es vorsieht oder gesetzliche Gründe vorliegen. Ein notarieller Kaufvertrag ist bindend; ein Rücktritt ohne Grund führt zu Schadensersatz. Deshalb klären wir alle Punkte vor der Beurkundung.
Porträt Daniel Benker
Geschäftsführer, BM Property Partners
Daniel Benker

Führt bei BM Property Partners den Verkauf im Einzelmandat persönlich – vom ersten Termin bis zum Notar. Rund 12 Verkäufe pro Jahr, im Schnitt 60 Tage vom Auftrag bis zum Notartermin.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Steuerliche und rechtliche Folgen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab; Gesetzeslage und Marktdaten können sich ändern. Sprechen Sie vor einer Entscheidung mit Ihrem Steuerberater oder Notar – wir binden beide auf Wunsch in den Verkauf ein.
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